Stundenansätze und Preisbestimmungen

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Die in erstellten Offerten aufgeführten Preise verstehen sich als Richtpreise und basieren auf Erfahrungswerten. Grundsätzlich wird die Dienstleistung nach effektivem Aufwand verrechnet, sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart. Mit der Unterzeichnung der Offerte durch den Auftraggeber oder der Zustellung entsprechender Unterlagen durch den Auftraggeber zur Erbringung der Dienstleistung wird der Auftrag abgeschlossen.
     
  2. Bei den offerierten Preisen wird davon ausgegangen, dass die Belege/Unterlagen fristgerecht und vollständig vom Auftraggeber zugestellt werden. Ansonsten muss mit einem Mehraufwand gerechnet werden, welcher dem Auftraggeber entsprechend in Rechnung gestellt wird.
     
  3. Honorarforderungen sind gemäss Rechnungsstellung fällig. Auf das mutmassliche Honorar sowie die zu erwartenden Auslagen können Vorschüsse verlangt werden.
     
  4. Rechnungen werden grundsätzlich monatlich versandt.
     
  5. Auslagen für Reisespesen, Porti, Telefon und Materialverbrauch usw. sind in den Honorarsätzen nicht inbegriffen und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Diese Auslagen können effektiv, pauschal oder im Stundenansatz integriert berechnet werden.
     
  6. Basis für die Anpassung dieser Honorare bildet der Landesindex der Konsumentenpreise (Stand 1.1.2024).

II. Stundenansätze

  1. Stundenansätze Personal

    a. Experte/in
    Fr. 190.00 bis Fr. 220.­00

    b. Fachmann/Fachfrau mit Fachausweis
    Fr. 140.00 bis Fr. 170.­00

    c. Sachbearbeiter/in
    Fr. 100.00 bis Fr. 130.00

    d. Lehrling/Praktikant/in
    Fr.  50.00 bis Fr.  80.00
     
  2. Für Leistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung (z.B. gesetzliche und freiwillige Revisionen, Prüfungsberichte) gelten die folgenden Stundenansätze

    a. Experte/in
    Fr. 190.00 bis Fr. 220.­00

    b. Fachmann/Fachfrau mit Fachausweis
    Fr. 140.00 bis Fr. 170.­00

    c. Sachbearbeiter/in
    Fr. 100.00 bis Fr. 130.00

    d. Lehrling/Praktikant/in
    Fr.  50.00 bis Fr.  80.00
     
  3. Zuschlag / MWST

    Bei Dringlichkeit kann ein Zuschlag erfolgen.
    Die hier genannten Honorare sind ohne Mehrwertsteuer.

III. Besondere Honorare

  1. Pauschalhonorare

    In einzelnen Arbeitsgebieten ist es üblich, Pauschalhonorare anzuwenden

    a. Verwaltungsratsmandate (als Minimalhonorar)
    Fr. 10'000.00 p.a.

    b. Domizilgebühren (als Minimalgebühr)
    Fr. 2'400.00 p.a.

    c. Steuererklärung natürliche Personen (als Minimalgebühr für Privatkunden)
    Fr. 500.00 p.a.